Händler und Auslandsgeschäfte

Händler und Auslandsgeschäfte:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Lieferbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Autohaus Braun GmbH hat den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Besteller in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers Bestellungen annimmt oder diese erfüllt.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Bestellungen bis zur Geltung neuer Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über das bestellte Fahrzeug. Alle Angebote der Autohaus Braun GmbH sind freibleibend. Ein Vertrag wird abgeschlossen, wenn das Autohaus Braun GmbH nach Prüfung die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes bestätigt oder spätestens mit Ausführung der Lieferung. Die Autohaus Braun GmbH ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn sie die Bestellung nicht annimmt.

2. Alle Vereinbarungen die zwischen der Autohaus Braun GmbH und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform.

3. Die Firma Autohaus Braun GmbH verkauft Neufahrzeuge oder Gebrauchtfahrzeuge als Händler. Sofern der Käufer ein Fahrzeug kauft oder sich bei der Übernahme eines EU-Fahrzeuges der Firma Autohaus Braun als Vermittler bedient, bevollmächtigt er die Firma Autohaus Braun GmbH, das Fahrzeug im Ausland in Empfang zu nehmen.

§ 3 Preise und Zahlung

1. Soweit keine anderweitige Regelung besteht, gelten die Preise ab Standort des Kaufgegenstandes. Nebenleistungen und vereinbarungsgemäß für den Käufer verauslagte Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

2. Kaufpreis und Kosten für Nebenleistungen sind nach Erhalt der Rechnung/Proforma Rechnung vom Käufer binnen 5 Arbeitstage im Voraus zu bezahlen. Es wird kein Fahrzeug gegen Rechnung oder Teilzahlung ausgeliefert.

3. Gegen Ansprüche der Autohaus Braun GmbH kann der Käufer nur aufrechnen, wenn
die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

4. Zahlungen haben wie folgt zu erfolgen:
a) Bargeldzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
b) Banküberweisungen müssen bis spätestens einen Tag vor der Fahrzeugübergabe
auf dem Konto der Autohaus Braun GmbH gutgeschrieben sein.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Alle Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass die Firma Autohaus Braun GmbH einen verbindlichen Termin ausdrücklich zugesichert hat.

2. Der verbindliche oder unverbindliche Liefertermin wird von der Firma Firma Autohaus Braun GmbH mit der Bereitstellung des Kaufgegenstandes am vereinbarten Auslieferungsort eingehalten.

§ 5 Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.

2. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit bleiben weitere Ansprüche unberührt.

3. Für die Abwicklung der Mangelbeseitigung gilt Nachfolgendes: Ansprüche auf Mangelbeseitigung sind gegenüber der Firma Autohaus Braun GmbH geltend zu machen. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung der Firma Autohaus Braun GmbH an den dem Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes nächstgelegenen Vertragshändler wenden.

§ 6 Schadensersatz und Haftung

1. Hat die Firma Firma Autohaus Braun einen Schaden zu lasten des Kunden verursacht, haftet sie nur, soweit ihr oder ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Darüber hinaus haftet die Firma Autohaus Braun auch für leichte Fahrlässigkeit bei
a) Übernahme von Garantien,
b)  Gefahr für wesentliche Rechtsgüter,
c) Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

2. Die Haftung Firma Autohaus Braun GmbH für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Höhere Gewalt

1. Die Lieferfrist der Firma Firma Autohaus Braun  GmbH verlängert sich angemessen beim Eintritt höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Terror, Unruhen und sonstiger Hindernisse, die die Firma Autohaus Braun GmbH nicht zu vertreten hat wie Unfälle, Explosionen, Lieferverzug seiner Lieferer oder durch den Hersteller oder I   mporteur, sofern solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferfrist Einfluss haben. Die Firma  Autohaus Braun informiert den Kunden unverzüglich vom Bestehen des Hindernisses, sowie über dessen Ende. Kommt es aufgrund der Störung zu einem dauerhaften Leistungshindernis, welches nicht durch angemessene Maßnahmen überwunden werden kann, ist die Firma Autohaus Braun zum Rücktritt berechtigt. Führen diese Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitere gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

2. Ziffer  1 gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die Firma Autohaus Braun in Verzug befindet, oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

3. Konstruktions- und Form änderungen, Abweichungen vom Farbton, sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellerwerks bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung derInteressen der Firma Autohaus Braun für den Käufer zumutbar sind.

4.Der Kaufvertrag kommt erst nach der Lieferbestätigung des Vorlieferanten (Herstellers) zustande.Höhere Gewalt und Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten (Hersteller) befreien den Verkäufer von der Lieferung. Der Käufer kann mit Bekanntgabe der Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten (Hersteller) mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

§ 8 Schadensersatz

1. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige bei der Autohaus Braun GmbH abzunehmen. Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Rückstand, insbesondere auch durch Nichtzahlung des vereinbarten Kaufpreises, kann die Firma Autohaus Braun GmbH Schadensersatz statt der Leistung verlangen und somit über das Fahrzeug frei verfügen. Einer Nachfristsetzung bedarf es dann nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert hat.

2. Bei Nichterfüllung des abgeschlossenen Vertrages aufgrund Verschuldens des Kunden ist die Autohaus Braun GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 1 5 % des Kaufpreises pauschal geltend zu machen. Der Schadensersatz ist höher oder geringer anzusetzen, wenn die Firma Autohaus Braun einen höheren, oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug Eigentum der Autohaus Braun GmbH.

2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, sowie Veränderungen am Fahrzeug nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Autohaus Braun GmbH zulässig. Veräußert der Käufer den Verkaufsgegenstand weiter, so tritt er bereits jetzt seine zukünftigen Forderungen aus den Weiterveräußerungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung bedarf.

3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes allein der Autopartners GmbH zu.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der „united nations convention of contracts for the international sale of goods“.

1. Ist der Vertragspartner  ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,.wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Autohaus Braun GmbH für alle Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Gute-Mobile

Verkauf Fiat + Abarth
Autohaus Braun GmbH
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Verkauf Alfa Romeo
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Fax.: 07152 / 6104229
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Berliner Straße 53
71229 Leonberg
Tel.: 07152 / 901708-0
Fax: 07152 / 901708-9
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Sa. 9.00 bis 14.00 Uhr
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Mo.-Fr. 7.30 bis 18.00 Uhr

Verkauf Toyota
Autohaus Braun GmbH
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71229 Leonberg
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Fax: 07152 / 901708-9
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Sa. 9.00 bis 14.00 Uhr
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Mo.-Fr. 7.30 bis 18.00 Uhr

Renault und Dacia Service
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Berliner Straße 53
71229 Leonberg
Tel.: 07152 / 41040
Fax: 07152 /43918
E-Mail:  in**@re**************.de

Öffnungszeiten
Mo.-Fr. 7.30 bis 18.00 Uhr

Ruprecht GmbH
Bittelschießerstraße 34
72505 Krauchenwies
Tel.: 07576 / 979-65
E-Mail: in**@au***.de

Öffnungszeiten
Verkauf:
Mo.-Do. 8.00 bis 18.30 Uhr
Fr. 9.00 bis 17.00 Uhr
Samstag nach Vereinbarung

DS Carmobility Europe GmbH
Gartenstraße 15
71292 Friolzheim
Tel.: +49 7044 42810
E-Mail: in**@ds************.eu

Bodensee Motors Gmbh
Bregenzer Str. 121
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